Die Erhaltung und Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsstandortes ländlicher Raum wird im besonderen Maße durch Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz unterstützt.
Der Neubau der Bundesstraßen B3 und B62 im Raum Cölbe hat zu den dringend erforderlichen Verkehrsentlastungen für die Ortslage Cölbe geführt.
Durch frühzeitigen Landzwischenerwerb und die nachfolgende Neuordnung des Grundbesitzes konnte das Straßenbauprojekt für die unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer sozial verträglicher gestaltet werden und für alle Beteiligten erleichtert, verbilligt und beschleunigt werden.